Rechtsanwälte Hagen und Gevelsberg

08.04.2020

StVO-Novelle - Das kommt auf uns zu!

10 zu schnell, 30 zahlen – Der neue Bußgeld-Katalog 2020

 

Immer wieder fährt man mit etwas zu hoher Geschwindigkeit am Radar vorbei. Bisher waren die Bußgelder Inner- und Außerorts noch zu verkraften. Jedoch sollten Autofahrer sich auf die Neuerungen der sogenannten StVO-Novelle einstellen. Diese tritt ab Ende April 2020 in Kraft.

Die geplanten Neuerungen haben es in sich. Besonderer Bestandteil der Novelle sind die angepassten Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts. Autofahrer werden hier mit härteren Strafen rechnen müssen. Geplant ist vor allem, die Bußgelder im Bereich geringerer Geschwindigkeitsüberschreitungen anzupassen. Autofahrern droht insgesamt ein schnelleres Fahrverbot. Selbst Falschparker müssen mit Punkten rechnen.

 

Geschwindigkeitsüberschreitung Außerorts

Die Höhe des Bußgeldes wird in den Bereichen bis zu 21 km/h verdoppelt. Somit „kostet“ eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 10 km/h zukünftig 20,00 €, eine Überschreitung von 16 – 20 km/h nicht mehr 30,00 €, sondern 60,00 €.

Auch kriegt man nun schneller einen Punkt in Flensburg verpasst. Wo ein solcher zuvor bei einer Überschreitung ab 21 km/h vergeben wurde, soll dies zukünftig schon ab 16 km/h zu viel auf dem Tacho der Fall sein. Mit einem Fahrverbot kann man bald fest bei 26 km/h zu viel rechnen. Außerorts wurde ein Fahrverbot grundsätzlich erst ab 41 km/h zu schnell verhängt.

 

Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts

Die Kosten für eine Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts sind grundsätzlich höher als Außerorts. Punkte werden aktuell jedoch in beiden Fällen ab einer Überschreitung von 21 km/h vergeben. Dennoch steigt die Strafe bei Verstößen innerorts schneller an.

Auch hier werden Überschreitungen bis zu 21 km/h in ihren Kosten verdoppelt. 10 km/h zu viel bedeuten zukünftig also 30,00 €. Ebenso gibt es bald schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 – 20 km/h einen Punkt. Ab 21 km/h soll es schon 2 Punkte geben. Der Grad ist somit schmal und sollte die Autofahrer besonders schmerzen.

Das Fahrverbot wird schneller angeordnet. Wo dieses aktuell bei einer Überschreitung ab 31 km/h auferlegt wird, so soll ein solches zukünftig bei einer Überschreitung von 21 km/h gelten.

15,00 € für 10 km/h zu schnell Innerorts – das nahm der ein oder andere gerne in Kauf, um dann doch noch pünktlich zu kommen. Dass diese Mentalität bei einem Kostenpunkt von 30,00 € fortbesteht, bleibt freilich zu bezweifeln. Die ergriffenen Maßnahmen des Bundesrats sollten daher durchaus in der Lage sein, das Rasen einzudämmen.

Die genannten Eckdaten finden Sie tabellarisch dargestellt auf: https://www.bussgeldkatalog.org/news/bundesrat-verabschiedet-stvo-novelle-neue-hohe-bussgelder-beschlossen-2097402/.

 

Strafe bei fehlender Rettungsgasse?

Höhere Strafen sollen auch bei fehlender Rettungsgasse verhängt werden. Um hier die Wichtigkeit einer Rettungsgasse deutlicher zu machen, will der Staat mit deutlich höheren Strafen ein wenig nachhelfen.

Wer keine Gasse bildet, zahlt künftig nicht nur 200,00 € Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg, sondern muss mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Noch höher wird das Bußgeld ausfallen, sollten Autofahrer durch die Rettungsgasse fahren oder hinter Einsatzfahrzeugen hinterherfahren. Dies soll ein Bußgeld von mindestens 240,00 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot bedeuten.

 

Strafe für Falschparker

Auch das Parken in zweiter Reihe soll teurer werden. Bisher drohten Bußgelder von 15,00 €, die kontrollierenden Stellen drückten hierbei jedoch oft auch ein Auge zu. Die neue StVO soll hier keine Ausnahmen mehr dulden, da der Verkehrsfluss unter dem Parken in zweiter Reihe leidet und eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt. Hier sollen 55,00 € Bußgeld fällig werden, bei Behinderung sogar 70,00 € und ein Punkt in Flensburg.

Im Bereich Wildparken wird belangt, wer sein Auto auf Geh- und Radwegen abstellt oder auf dem Schutzstreifen hält. Bei einer Behinderung sieht die neue StVO sogar ein Bußgeld von 70,00 € und einen Punkt in Flensburg vor. Ansonsten wird der Verstoß mit 55,00 € belangt.

Angehoben werden ebenfalls Geldbußen bei unberechtigtem Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, hier von 35,00 € auf 55,00 €. Auch rechtswidriges Parken an unübersichtlichen Straßen oder im Bereich einer scharfen Kurve wird von 15,00 € auf 35,00 € angehoben. Insgesamt ist eine deutliche Verschärfung des Bußgeldkataloges zu spüren.

Ferner wurden durch die StVO-Novellen auch juristische Grauzonen geschlossen. Beispielsweise die Versendung von Apps auf Smartphones oder Navigationssysteme, die auf Blitzer aufmerksam machen, werden genauso wie Radarwarner verboten. Die Geldbuße dafür soll 75,00 € betragen, außerdem soll es einen Punkt in Flensburg geben.

 

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