Rechtsanwälte Hagen und Gevelsberg

18.11.2020

Vertrauenswürdiger Arbeitsgeber? Von Wegen!

Wenn der Arbeitgeber zum Spion wird

Jeder kennt den Textilvertreiber H&M und dementsprechend laut waren die Skandale der letzten Jahre bezüglich Prints und des Umgangs mit Mitarbeitern. So ließ auch der aktuelle Skandal nicht lange auf sich warten: das von H&M betriebene Servicecenter in Nürnberg soll mindestens seit 2014 bei einem Teil der Beschäftigten Informationen über private Lebensumstände umfangreich gespeichert haben. 

Erstellt wurden entsprechende Notizen über jeweilige Mitarbeiter, welche dann dauerhaft im betriebseigenen Netzwerk gespeichert wurden, obwohl Tätigkeit des Servicecenters doch die Kundenbetreuung ist. Zu diesem Zwecke führten die vorgesetzten Teamleader nach urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit, unabhängig von dessen Dauer, einen sogenannten „Welcome Back Talk“ durch. In diesen erfuhren die Teamleader nicht nur konkrete Urlaubserlebnisse, sondern bei Krankheiten die dazugehörige Diagnose wie auch Symptome. 

Zusätzlich erlangten Vorgesetzte durch Einzel- oder Flurgespräche Informationen über das Privatleben, von familiären Problemen bis hin zu religiösen Bekenntnissen. Auch diese Informationen wurden gespeichert und damit für weitere Führungskräfte lesbar. 

Durch den stetig anwachsenden Zufluss von Informationen, wurden die Aufzeichnungen ausgebaut und für eine Auswertung der individuellen Arbeitsleistung, aber ebenso zur Erstellung eines Profils des Mitarbeiters, genutzt.  

Private Informationen derart zu erfragen, anschließend zu speichern und für eigene Zwecke zu nutzen, stellt einen schweren Eingriff in die Rechte der Beschäftigten dar.  

Immerhin hat den Arbeitgeber, soweit nicht mit der Tätigkeit in Verbindung zu bringen, nicht zu interessieren, was sein Arbeitnehmer während seiner Freizeit macht. So wollten die Mitarbeiter ihre privaten Erlebnisse und Lebensumstände privat teilen und nicht, dass diese aufgezeichnet werden und ein Rückschluss auf ihre Arbeitsleistung gezogen wird. Doch gerade dieses Gefühl der Sicherheit und der eigenmächtigen Entscheidung der Offenbarung privater Informationen an einen bestimmten Personenkreis wurde verletzt und zusätzlich ausgenutzt, um einen betriebsbezogenen „Steckbrief“ zu erstellen.  

Bekannt wurde diese Vorgehensweise erst durch einen Konfigurationsfehler im Betriebssystem von H&M im Oktober 2019. Die gespeicherten Daten wurden durch diesen Fehler unternehmensweit einsehbar.  

Nachdem der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit darüber durch Presseberichte informiert wurde, ordnete dieser an, den Inhalt des Netzwerks „einzufrieren“ und ihm zusätzlich herauszugeben. Neben einer Entschuldigung gibt es noch einen Schadensersatz an die betroffenen Mitarbeiter. Damit stellt dies ein beispielloses Bekenntnis des Textilvertreibers dar. 

Mit der Kenntnis der Umstände legte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit dem Textilvertreiber H&M ein Konzept zur weiteren Unternehmensführung vor.  

Damit wurde ein neuer Datenschutzkoordinator bestellt, es soll monatliche Datenschutz-Statusupdates und verstärkten Whistleblower-Schutz geben. 

Doch kann dies das verlorene Vertrauen wiederaufbauen?  

Neben den eklatanten Verstößen des Beschäftigtendatenschutzes, ist auch die Arbeitsatmosphäre zerstört. Eine unbeschwerte Art miteinander zu arbeiten, wird es wohl in naher Zukunft nicht mehr geben. Die verantwortlichen Personen haben sich in unzulässiger Weise tiefgreifende Informationen verschafft und diese geschäftlich verwendet. Letztlich lässt sich H&M zugutehalten, dass sich zu den Vorwürfen bekannt wurde und freiwillig Schadensersatz an die Betroffenen gezahlt wird. 

Letztlich muss eines klar sein: lediglich, weil dieser Fall von Datenmissbrauch aufgedeckt wurde, ist es nicht der einzige Fall. Seien Sie bedacht im Umgang mit fremden und eigenen Daten und wenden Sie sich an einen kompetenten und erfahrenen Anwalt, wenn es um Ihren Datenschutz geht.  

Gerne steht Ihnen  

Pinkvoss, Dahlmann und Partner PartG mbB 

Fachanwalt für IT-Recht Hans-Christian Freier  

Bergstraße 94 

58095 Hagen  

Tel.: 02331 / 91 67 17 

E-Mail: freier@pd-partner.de 

jederzeit zur Verfügung.

 

Wir sind gerne für Sie da.

STANDORT HAGEN

Bergstraße 94
58095 Hagen

Tel.: 02331/91 67 - 0
Fax: 02331/91 67 - 69

hagen@pd-partner.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Donnerstag
09:00 bis 18:00 Uhr

Freitag
09:00 bis 14:30 Uhr

Termine nach Vereinbarung
möglich

STANDORT GEVELSBERG

Mittelstraße 3
58285 Gevelsberg

Tel.: 02332/55183-0
Fax: 02332/55183-20

gevelsberg@pd-partner.de