Rechtsanwälte Hagen und Gevelsberg

29.04.2021

Kündigungsgrund Quarantäne unwirksam

Aufgrund der steigenden Inzidenzen im gesamten Bundesgebiet, sind immer mehr Leute verpflichtet, sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Diese kann unter Umständen auch mehr als 2 Wochen in Anspruch nehmen.

So ist sich die Frage zu stellen, ob Arbeitgeber wegen der Quarantäne des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis mithilfe einer Kündigung beenden dürfen.

Das Arbeitsgericht Köln hat dies mit seinem Urteil (8 Ca 7334/20) vom 15.04.2021 verneint.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt erhielt der Arbeitnehmer vom Gesundheitsamt die Anweisung, sich wegen Kontakts mit einer mit Covid-19 infizierten Person in häusliche Quarantäne zu begeben. Der Arbeitgeber hat dies nicht ernst nehmen können und hielt dies für einen Versuch des Arbeitnehmers sich vor der Arbeit „zu drücken“. Daraufhin forderte der Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamts über die Anordnung der häuslichen Quarantäne. Als diese auch nach einigen Tagen nicht eingegangen war, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis.

Das Arbeitsgericht hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben. Das Kündigungsschutzgesetz ist immer dann nicht anwendbar, wenn der Betrieb weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt oder der betroffene Arbeitnehmer weniger als 6 Monate im Betrieb tätig gewesen ist.

Im vorliegenden Fall war das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, wodurch es keines Kündigungsgrundes seitens des Arbeitgebers bedurfte.

Das Gericht ordnete die Kündigung jedoch als sitten- und treuwidrig ein.

Der Arbeitnehmer hat sich lediglich an die behördliche Anordnung des Gesundheitsamtes gehalten.

Zusätzlich fällt dem Arbeitgeber zur Last, dass dieser den Arbeitnehmer mehrmals aufgefordert hatte entgegen der Anordnung des Gesundheitsamtes zur Arbeit zu erscheinen. Dies ist im Interesse der allgemeinen Bevölkerung, insbesondere aber im Interesse der Mitarbeiter als rücksichtlos und unsolidarisch zu werten.

Damit war die Kündigung als unwirksam zu beurteilen.

Zusammenhalt und Rücksicht sind in Zeiten der Pandemie das A und O. Es ist wichtig, Vorgaben einzuhalten und sich regelkonform zu verhalten. Im Bereich des Arbeitsrechts kann das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch schnell durch Spannungen betrüben. Hier kann es sinnvoll sein, einen fachkundigen und empathischen Anwalt an seiner Seite zu haben.

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