Wir beraten und vertreten umfassend im Bereich des Gesellschaftsrechts, und zwar sowohl alteingesessene und längerfristig tätige Unternehmer als auch Existenzgründer. Sämtliche wirtschaftlich tätigende Unternehmen kommen früher oder später mit dem Gesellschaftsrecht in Berührung. Je früher man sich hier beraten lässt, desto sicherer sind das Unternehmen und die eigene Existenz aufgestellt. Vor allem Fragestellungen zu den verschiedenen in Deutschland geltenden Gesellschaftsformen stehen im Mittelpunkt, aber auch Weiteres, wie z. B.:
Beim Gesellschaftsrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet, bei dem bestimmte Fragen nicht nur von einem Rechtsanwalt, sondern auch durch einen Notar behandelt werden. In der Kanzlei Pinkvoss, Dahlmann & Partner stehen Ihnen gleich mehrere Anwälte beratend zur Seite. Für Herrn Rechtsanwalt Atila Tasli stellt das Gesellschaftsrecht einen der Tätigkeitsschwerpunkte dar. Herr Freier führt darüber hinaus auch Coachingmaßnahmen für Start-up-Unternehmen durch und kann somit insbesondere Existenzgründern ein Fels in der Brandung sein.
Mit dem Gesellschaftsvertrag legt der Gesellschafter bei der Gründung alle Rechtsgrundlagen der jeweils zutreffenden Gesellschaftsform fest. Nur mit einem Anwalt / Notar kann ein Gesellschaftsvertrag rechtssicher gestaltet werden. Einige vertragliche Abreden bedürfen darüber hinaus einer notariellen Beurkundung.
Krisensituationen können in vielen Unternehmen auftauchen. Hierbei ist wichtig, einen klaren Kopf zu behalten und die weitere Vorgehensweise genau zu planen. Mit anwaltlicher Hilfe können auch geeignete Sanierungskonzepte entwickelt und das Fortbestehen des Unternehmens so gesichert werden. Insbesondere Jungunternehmer werden unsere Erfahrung zu schätzen wissen.
Sie möchten neue Herausforderungen und wagen den Schritt in die Selbstständigkeit? Das Thema Existenzgründung zählt sicherlich zu den anfangs unüberschaubarsten. Wer ein eigenes Unternehmen auf die Beine stellt, wird feststellen, dass er es mit einer ganzen Reihe von Regelungen und Vorschriften zu tun bekommt.
Sie brauchen Beratung im Gesellschaftsrecht? Wir helfen gern. Jetzt Kontakt aufnehmen
Gibt es Streit über die Rechte der Gesellschafter oder Fragen zur Beschlussfassung? In vielen unterschiedlichen Situationen kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts sinnvoll sein. Die Anwälte der Kanzlei Pinkvoss, Dahlmann & Partner beraten Gesellschafter, Geschäftsführer sowie Vorstände und entwickeln gemeinsam mit ihren Mandanten pragmatische Lösungen gesellschaftsrechtlicher Problemfälle. Insbesondere Rechtsanwalt Atila Tasli hat sich auf das Gebiet des Gesellschaftsrechts spezialisiert und steht für auch komplexe Themen und Beratungen mit seinem umfassenden Fachwissen zur Verfügung.
Egal, welches Anliegen oder Problem vorliegt, die Rechtsanwälte von Pinkvoss, Dahlmann & Partner unterstützen von der Gründung eines Unternehmens über organisatorische Belange wie der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Vertretung bei Auseinandersetzungen.
Formalitäten, die mit der Geschäftsführung zu tun haben (z. B. Anmeldung des Unternehmens im Handelsregister) sind bei einem Notar zu vollziehen.
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