Ihr Notariat in Hagen & Gevelsberg
Rechtssicherheit in allen Lebenslagen
An unseren Standorten in Hagen und Gevelsberg stehen Ihnen unsere Notare Achim Dahlmann, Ralf Pinkvoß und Martin Schütz mit einem breiten Spektrum notarieller Leistungen zur Verfügung. Ob im Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht oder Familienrecht – wir begleiten Sie mit Erfahrung, Sorgfalt und einem klaren Blick für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Notariat
Wir beraten Privatpersonen, Familien sowie Unternehmen in allen Fragen, die eine notarielle Beurkundung erfordern. Dabei garantieren wir Ihnen als unparteiische Amtsträger Diskretion, Verlässlichkeit und eine umfassende Beratung, die neben rechtlichen auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.
Ihre Anliegen sind bei uns in sicheren Händen – rechtlich fundiert, lösungsorientiert und vertrauensvoll begleitet.
Ralf Pinkvoss
Notar mit dem Amtssitz in Hagen
- Carl-Spaeter-Haus Bergstraße 94, 58095 Hagen
- 02331 / 91 67 - 32
- pinkvoss@pd-partner.de
Achim Dahlmann
Notar mit dem Amtssitz in Gevelsberg
- Mittelstraße 3, 58285 Gevelsberg
- 02332 / 55 183 - 30
- dahlmann@pd-partner.de
Martin Schütz
Notar mit dem Amtssitz in Hagen
- Carl-Spaeter-Haus Bergstraße 94, 58095 Hagen
- 02331 / 91 67 - 13
- schuetz@pd-partner.de
Unsere Notariatsdienstleistungen
Grundstücksrecht
Sie möchten eine Immobilie erwerben oder veräußern? Wir begleiten Sie rechtssicher – von der Erstellung des Kaufvertrags bis zur Eintragung im Grundbuch sowie bei der Bestellung und Löschung von Grunddienstbarkeiten oder Grundpfandrechten.
Erbrecht
Sie möchten frühzeitig regeln, was mit Ihrem Vermögen geschieht? Wir beurkunden Testamente, Erbverträge und Erbscheinsanträge und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille klar, rechtssicher und ohne Interpretationsspielraum festgehalten wird.
Familienrecht
Ob Ehevertrag, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – wir unterstützen Sie in persönlichen Angelegenheiten mit rechtlicher Klarheit und Einfühlungsvermögen. Auch bei Erklärungen im Kindschaftsrecht, wie Vaterschaftsanerkennungen oder Unterhaltsverpflichtungen, stehen wir Ihnen zur Seite.
Gesellschaftsrecht
Sie gründen ein Unternehmen oder planen eine Änderung in der Gesellschaftsstruktur? Wir begleiten Sie von der Wahl der passenden Rechtsform bis zur Handelsregisteranmeldung – rechtssicher, effizient und mit Blick für das Wesentliche.
Warum Pinkvoss, Dahlmann & Partner im Notariat?
Notarielle Vorgänge erfordern mehr als bloße Formalitäten – sie verlangen Sorgfalt, Neutralität und ein tiefes Verständnis komplexer Lebenssituationen. Unsere Notare begleiten Sie mit Erfahrung, Fingerspitzengefühl und rechtlicher Präzision – ob bei Immobiliengeschäften, erb- und familienrechtlichen Regelungen oder gesellschaftsrechtlichen Verträgen.
Wir stehen Ihnen als erfahrene Notare zur Seite – vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.
Häufig gestellte Fragen
Wann brauche ich einen Notar?
Ein Notar wird benötigt, wenn das Gesetz eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vorschreibt, etwa bei Immobilienkäufen, Gesellschaftsgründungen oder Erbverträgen. Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, kann ein Notar hinzugezogen werden, um Dokumente rechtssicher zu gestalten.
Was ist der Unterschied zwischen einem Notar und einem Rechtsanwalt?
Ein Rechtsanwalt vertritt die Interessen einer Partei, während ein Notar neutral und unparteiisch agiert. Er sorgt dafür, dass alle Beteiligten umfassend informiert sind und dass Verträge rechtssicher und fair gestaltet werden.
Brauche ich einen Notar für mein Testament?
Ein handschriftliches Testament ist auch ohne Notar gültig, jedoch besteht das Risiko von Formfehlern oder Streitigkeiten. Ein notarielles Testament ist rechtssicher, eindeutig und spart den Erben später Zeit und Kosten.
Was regelt ein notarieller Erbvertrag?
Ein Erbvertrag ist eine verbindliche Regelung des Nachlasses, die nicht einseitig widerrufen werden kann. Er schafft klare Verhältnisse und beugt möglichen Streitigkeiten vor.
Wann ist eine notarielle Beurkundung bei der Gesellschaftsgründung erforderlich?
Bei der Gründung bestimmter Gesellschaftsformen wie einer GmbH oder Aktiengesellschaft ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Auch Handelsregisteranmeldungen und Satzungsänderungen müssen über einen Notar erfolgen.