Wir vertreten und beraten unsere Mandanten in verschiedensten kaufrechtlichen Angelegenheiten. Das Kaufrecht stellt eine Teilmaterie des Zivilrechts dar und wird im Bereich der Geschäfte zwischen Unternehmern geprägt, z. B. durch das Handelsgesetzbuch (HGB).
Die rechtlichen Probleme sind hier sehr variantenreich. Diese ergeben sich in Abhängigkeit hauptsächlich davon, ob ein Käufer und Verkäufer beide Geschäftsleute sind oder ob z. B. auf der einen Seite ein Verbraucher an dem Geschäft beteiligt ist.
Streitig können hierbei die Fragen der Bezahlung des Kaufpreises werden, aber insbesondere auch Fragen, ob z. B. ein Kaufgegenstand mangelhaft ist und welche Rechte dem jeweiligen Käufer dann zustehen. Hat der Verkäufer z. B. Gewährleistungsrechte wirksam abbedungen? Konnte der Verkäufer z. B. in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Gewährleistungsrechte einschränken und hat der Käufer die ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt (Untersuchung und Rügepflicht?) All diese Fragen sind im Rahmen der Beratung zu berücksichtigen.
Die unterschiedlichsten Kaufverträge erfordern hierbei eine individuelle und umfassende Beratung, sowohl im Hinblick auf die rechtlichen, insbesondere aber auch auf die wirtschaftlichen Aspekte, die mit einem Rechtsstreit verbunden sein können.
Sie brauchen Beratung im Kaufrecht? Wir helfen gern. Jetzt Kontakt aufnehmen