Das Zivilrecht umfasst alle rechtlichen Verhältnisse, die private Personen, ob nun Verbraucher oder Unternehmer, natürliche oder juristische Personen, eingehen können und die zwischen solchen bestehen. Das Zivilrecht wird oftmals auch als Privatrecht bezeichnet und umfasst somit alle Beziehungen, die nicht öffentlich-rechtlicher Art sind.
Es besteht eine Unterteilung in das allgemeine Privatrecht und das Sonderprivatrecht.
Das allgemeine oder auch bürgerliche Privatrecht umfasst beispielsweise das Erb- und Familienrecht, wohingegen das Arbeits- und Handelsrecht zum Sonderprivatrecht zählen. In vielen Lebenssachverhalten überschneiden sich jedoch die einzelnen Bereiche. Es bedarf hier also eines geschulten Überblicks über jeweilige Zusammenhänge und erfolgsführende Lösungen.
Fragen im Bereich des allgemeinen Privatrechts können mitunter sein:
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