Das IT-Recht stellt eine Mischdisziplin aus verschiedenen Bereichen des Deutschen und Internationalen Rechts dar. Firmen, Gewerbetreibende und Verbraucher kommen ständig mit verschiedenen Bereichen des IT-Rechts in Berührung. Aufgrund der Schnelllebigkeit dieses Rechtsbereichs ist eine Anpassung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) immer wieder erforderlich.
In diesem Bereich werden Sie vertreten und beraten durch Rechtsanwalt Freier, der Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) ist. IT-rechtliche Regelungen betreffen nicht nur Hersteller und Vertreiber von Hard- und Software, sondern insbesondere auch deren Weiterverkäufer, deren Händler und Abnehmer sowie Anwender. Hier reichen die Beratungsleistungen der Kanzlei Freier über die Beratung bei dem Abschluss von Verträgen, die Begleitung der Durchführung von IT-Projekten, bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht.
Hierzu können Erfüllungsansprüche aus geschlossenen Verträgen zählen, aber insbesondere auch Schadenersatzansprüche z. B. wegen Datenverlustes. Rechtliche Risiken und rechtliche Beratungsbereiche ergeben sich insbesondere bei der Nutzung neuer Vertriebswege, wie z. B. dem Internet. Online-Auktionen, Online-Shops und Telefonmarketing bieten gute Absatzmöglichkeiten für Anbieter, bergen aber auch erhebliche Risiken. Bei unzureichender Beratung und ggf. falschen Angaben im Internet drohen schwerwiegende Folgen. Dies gilt es zu verhindern. Wenden Sie sich hierzu bei Fragen direkt an Rechtsanwalt Freier:
Pinkvoss, Dahlmann und Partner
Fachanwalt für IT-Recht
Hans-Christian Freier
Bergstraße 94, 58095 Hagen
Tel.: 02331/91 67 - 17
Fax: 02331/91 67 - 69
E-Mail: freier@pd-partner.de
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