Der Bereich des Strafrechts ist sehr weit umfassend und kommt mit einer ganzen Reihe unterschiedlicher Rechtsgebiete in Berührung. So beispielsweise in Form des Arztstrafrechts, Betäubungsmittelstrafrechts, Verkehrsstrafrechts, Wirtschaftsstrafrechts usw. Am häufigsten dürfte der Begriff Strafrecht jedoch mit dem Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag, Körperverletzung …) assoziiert werden.
Das Strafrecht ist wegen seiner oftmals sehr empfindlichen Strafen und möglichen Auswirkungen auf den Ruf des Betroffenen besonders delikat. Eine anwaltliche Unterstützung ist im Strafrecht daher von essenzieller Bedeutung. Bei strafrechtlichen Problemfällen stehen aus der Kanzlei Pinkvoss, Dahlmann & Partner der Rechtsanwalt René Litschner, wie auch der freie Mitarbeiter Rechtsanwalt Lutz Mollenkott zur Verfügung.
Eine Verhaftung bzw. drohende Inhaftierung ist für Betroffene eine sehr belastende Situation. Wie soll man sich nun am besten verhalten? Wie viele Anwälte raten auch die Rechtsanwälte Litschner und Mollenkott dazu, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Ohne Anwesenheit eines im Strafrecht erfahrenen Anwalts können unüberlegte Aussagen die Gesamtsituation nur unnötig verschärfen. Wer mit einer drohenden Verhaftung konfrontiert ist, sollte umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise sorgsam zu planen.
Ermittlungsbeamte mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür? Hausdurchsuchungen zählen mitunter zu den größten Unannehmlichkeiten, die einen im Rahmen eines Strafverfahrens ereilen können. Eine Hausdurchsuchung kann sowohl in Privatwohnungen, wie auch in Unternehmensräumen stattfinden. Betroffene sind angehalten, den Ermittlungsbeamten gegenüber kooperativ zu sein. Zur Mitwirkung sind sie jedoch nicht verpflichtet. Nach einer Hausdurchsuchung sollten sich Betroffene unbedingt eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen lassen!
„Rechtsmittel der Berufung und Revision“ – Begrifflichkeiten, die vielen Menschen spätestens mit vermehrtem Aufkommen von Fernsehgerichtsshows geläufig sein sollten. Aber was bedeuten sie? Mit einer Berufung bzw. Revision werden Beschuldigten Möglichkeiten gegeben, gegen ein gesprochenes Urteil aus erster Instanz vorzugehen. Es ist zu beachten, dass Berufungen und Revisionen „mächtige Werkzeuge“ sein können, jedoch auch strengen Anforderungen unterliegen und ohne Hilfe eines erfahrenen Verteidigers praktisch nie Erfolg versprechend sind.
Sie brauchen Beratung im Strafrecht? Wir helfen gern. Jetzt Kontakt aufnehmen
Mit welchem der vielen möglichen Problemfälle aus dem Bereich des Strafrechts Sie sich auch konfrontiert sehen, in der Kanzlei Pinkvoss, Dahlmann & Partner erhalten Sie schnelle und zielgerichtete Hilfe. Neben Ausarbeitung ausgeklügelter Verteidigungsstrategien für Beschuldigte, stehen der freie Mitarbeiter Rechtsanwalt Lutz Mollenkott, wie auch Rechtsanwalt René Litschner darüber hinaus auch den Opfern einer Straftat zur Seite. In vielen Verfahren werden Opfer oft nur als sachliches Beweismittel eingesetzt.
Nach einer Hausdurchsuchung müssen die Ermittlungsbeamten den Betroffenen ein Durchsuchungsprotokoll mit Auflistung aller beschlagnahmten Gegenstände aushändigen.
Atila Tasli |