Wir vertreten und beraten Sie in vielen Bereichen des Handelsrechts. Unter dem Han-delsrecht versteht man regelmäßig das sogenannte Sonderprivatrecht der Kaufleute. Grundlage für dieses Sonderprivatrecht ist in erster Linie das sogenannte Handelsgesetz-buch.
In diesem gibt es zu verschiedensten Rechtsverhältnissen zwischen Kaufleuten ganz spe-zielle und vom Bürgerlichen Gesetzbuch abweichende Sonderregelungen.
Um erfolgreich am Geschäftsleben teilzunehmen ist es zwingend erforderlich, dass sich Kaufleute mit den Sonderregelungen des Handelsrechts auseinandersetzen und in die-sem Bereich umfassend beraten werden.
Rechtsgeschäfte, die in den Regelungen des Handelsgesetzbuches gesondert geregelt sind, sind insbesondere z.B. folgende:
All die vorstehenden Rechtsgebiete sind versehen mit Fallstricken, in denen man sich schnell verfängt, wenn man nicht gut beraten ist.
Wir, die Rechtsanwälte Pinkvoss Dahlmann & Partner stehen Ihnen für die Beratung in handelsrechtlichen Fragen gerne zur Verfügung. Unser Partner, Rechtsanwalt Atila Tasli, arbeitet in diesem Bereich schwerpunktmäßig und berät und vertritt Sie in allen han-delsrechtlichen Fragen gerne und jederzeit.
Handelsvertreter sind selbstständig Gewerbetreibende, die für andere Unternehmen Geschäfte vermitteln. Seit 2005 ist eine Eintragung ins Handelsregister nicht mehr vonnöten, jedoch ein Gewerbeschein. Zu den Pflichten eines Handelsvertreters gehört unter anderem, sich um Vermittlung / Abschluss von Geschäften zu bemühen. Während der Laufzeit eines Vertrags untersteht er einem Wettbewerbsverbot. Darüber hinaus hat der Handelsvertreter rechtlichen Anspruch auf Provisionszahlungen während der Laufzeit.
Mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle Vertragsbedingungen zusammengefasst, die eine Vertragspartei der anderen stellt. Es existieren diverse Mustervorlagen für AGB, die online heruntergeladen werden können. Jedoch ist eine individuelle Formulierung von AGB unter Zusammenarbeit von Rechtsanwalt und Mandant immer vorzuziehen. Eine Mustervorlage kann nie den individuell vorliegenden Gegebenheiten gerecht werden. Wenn diese einfach „blind“ übernommen werden, sind später auftretende Streitigkeiten praktisch schon vorprogrammiert.
Ein Produkt kann über verschiedene Wege bis zum Endkunden gelangen. Neben dem Direktvertrieb (Hersteller → Kunde) greifen viele Hersteller auch gerne auf die Möglichkeit eines Vertragshändlers zurück. Diese sind meist besser an die lokalen Gegebenheiten angepasst und können die Herstellerwaren so effizient an den Endkunden bringen. Unsere Rechtsanwälte können sowohl bei der Vertragsgestaltung, als auch bei Ausgleichsansprüchen für die Vertragshändler behilflich sein. Dabei bewerten wir das Vertriebssystem und prüfen ggf. zustehende Ansprüche.
Sie brauchen Beratung im Handelsrecht? Wir helfen gern. Jetzt Kontakt aufnehmen
Neben den Regelungen des Handelsrechts spielt auch das Vertragsrecht eine entscheidende Rolle. Es werden Verträge zwischen Händlern und Herstellern getroffen, sowie zwischen Unternehmen und Handelsvertretern. Das Vertragsrecht umschließt eine Vielzahl rechtlicher Konstellationen und ist somit für Nichtjuristen schnell unüberschaubar.
Das Vertragsverhältnis eines Handelsvertreters kann auch mündlich zustande kommen, sollte aber aus Beweisgründen vorzugsweise schriftlich besiegelt werden.
Atila Tasli |
Hans-Christian Freier |