Das Arbeitsrecht ist eine Spezialdisziplin und man sollte sich auf diesem Bereich auch nur von Spezialisten beraten lassen. Viele Angelegenheiten im Arbeitsrecht sind zeitkri-tisch. So gilt es gerade im arbeitsrechtlichen Bereich eine Vielzahl von Fristen zu berück-sichtigen.
Werden Fristen nicht berücksichtigt und handelt man nicht schnell, kann dies oft zu ganz erheblichen Schäden und wirtschaftlichen Nachteilen führen.
Gerade im Bereich des Kündigungsschutzrechtes, das heißt vor, bei oder nach Aus-spruch einer Kündigung, kommt es oftmals darauf an, schnell und rechtlich richtig vor-zugehen.
Für den Arbeitgeber kann es von entscheidender Bedeutung sein, schnell zu handeln, um z.B. eine fristlose Kündigung überhaupt wirksam aussprechen zu können. Für den Arbeitnehmer auf der anderen Seite ist es von entscheidender Bedeutung, sich z.B. ge-gen eine Kündigung rechtzeitig zu wehren.
Die Einlegung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ist hierbei von größter Bedeutung. Die gesetzlichen Fristen müssen eingehalten werden, damit keine Schäden entstehen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, möglichst früh-zeitig Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen und sich beraten zu lassen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir bieten allen unseren Mandanten umfassende Be-ratung und Vertretung.
Sie erhalten von uns kurzfristig Rückmeldung und die Beratung erfolgt zeitnah und ziel-gerichtet. Durch unsere Vierfachanwälte für Arbeitsrecht ist jederzeit auch eine kurzfris-tige Terminsvergabe möglich.
In dem Bereich Arbeitsrecht stehen wir Ihnen mit unseren Rechtsanwälten und Fachan-wälten Ralf Pinkvoss, Martin Schütz, Hans-Christian Freier und Atila Tasli zur Seite und un-terstützen Sie bei sämtlichen Fragen rund um das Arbeitsrecht.
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Die aktuelle Situation in der Coronakrise erfordert für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer erhebliche Kraftanstrengungen. Darüber hinaus ergeben sich eine Vielzahl aktueller Fragen und Handlungszwänge. Eine Zusammenstellung von Informationen zum Thema Arbeitsrecht und Corona finden Sie hier.
Sollten Sie ergänzende Fragen haben, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir beraten Arbeitgeber in dieser schweren Situation, insbesondere bei der Einleitung von personellen Einzelmaßnahmen, allerdings auch bei der Vorbereitung und Durchführung von kollektivrechtlichen Maßnahmen, wie z. B. Abschluss einer Betriebsvereinbarung zum Thema Kurzarbeit.
Auch als Arbeitnehmer vertreten und beraten wir Sie in dieser Situation. Aktuell sind Fragen zur Kurzarbeit, Urlaub, Vergütung, Quarantäne, etc. Erhalten Sie z. B. eine Kündigung, so müssen Sie unverzüglich reagieren. Zur Beratung und Vertretung Ihrer Person stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht jederzeit gerne zur Verfügung.
Ralf Pinkvoss |
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