Erbrecht in Zeiten von Corona und anderer aktueller Bedrohungen
Gerade im Hinblick auf die vermehrten Risiken des Alltags, aber auch im Hinblick auf die aktuelle Situation rund um das Coronavirus kann es geboten sein, die eigene aktuelle Situation zu beurteilen und Vorsorge zu treffen. In Abhängigkeit von der persönlichen Situation kann es sinnvoll sein, seinen Nachlass detailliert testamentarisch zu regeln. Andererseits können auch Fragen, z. B. der Firmennachfolge dringend klärungsbedürftig sein.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Erben und Vererben haben, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit dem Erbrecht befassen sich vor allem ältere Menschen, die ihre Besitztümer unter der Familie / Verwandtschaft aufgeteilt wissen wollen oder auch Unternehmer, die sich Gedanken um einen Nachfolger machen.
Wir beraten und vertreten in diesem Bereich sowohl Unternehmen im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge, aber auch Privatpersonen bei Gestaltung und Erstellung von Testamenten.
Fragen, die vielen im Zusammenhang mit dem Erbrecht durch den Kopf gehen werden, sind u. a.:
Oftmals ist man gut beraten, sich bei solchen oder ähnlichen Fragen an einen Rechtsanwalt zu wenden. Ohne das nötige Wissen um die rechtlichen Details, die es zu beachten gilt, ist ein Vorgehen auf eigene Faust oft nicht sonderlich Erfolg versprechend.
Mithilfe eines Testaments oder Erbvertrags kann der Erblasser bestimmen, wie Vermögen / Besitztümer aufgeteilt werden sollen. Daneben existiert als weiteres Gestaltungsinstrument auch noch das sogenannte Vermächtnis. Das Aufsetzen eines Testaments oder Erbvertrags ist immer dann sinnig, wenn der Erblasser sich nicht nach der sonst geltenden, gesetzlichen Erbfolge richten möchte. Obgleich Testierfreiheit besteht, ist das kein Freifahrtschein, ein Testament nach Lust und Laune zu gestalten. Im Zweifelsfall sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.
Zwar kann ein Erblasser im Rahmen seines Testaments nahe Familienangehörige (Ehegatte, Kind) enterben, jedoch steht diesen auch dann noch der sogenannte Pflichtteil zu. Dieser Pflichtteil lässt sich nicht ohne Weiteres entziehen. So etwas ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Durch das Pflichtteilsrecht wird Kindern / Ehegatten eine Mindestteilhabe am Nachlass gewährt.
Das Thema Nachfolgeplanung kann für Unternehmer von entscheidender Bedeutung sein. Um die Fortführung eines Betriebs im Falle des plötzlichen Ablebens des derzeitigen Unternehmers zu gewährleisten, ist frühzeitige Planung unumgänglich. Nicht immer ist der nach gesetzlichen Regelungen vorgesehene Nachfolger auch geeignet für die Position. Mit einem im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt wird eine situationsgerechte Nachfolgeplanung sichergestellt.
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Der Erblasser kann zur Durchsetzung seines letzten Willens einen sogenannten Testamentsvollstrecker benennen. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass in Besitz zu nehmen und zu verwalten. Weiterhin hat er auch die Auseinandersetzung bei einer Erbengemeinschaft zu übernehmen. Der zur Testamentsvollstreckung ernannten Person steht es frei, dieses Amt abzulehnen. In solchen Fällen kann auch ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt diese Rolle übernehmen, was sicherlich bei Erbengemeinschaften vorteilhaft ist, da der Anwalt eine außenstehende, neutrale Position hat.
Aus der Kanzlei Pinkvoss, Dahlmann & Partner stehen die Rechtsanwälte Achim Dahlmann und Martin Schütz für alle Fragen rund um den Themenblock Erbrecht zur Verfügung.
Mit einem Vermächtnis kann der Erblasser unabhängig von einem Erbe einzelne Gegenstände an eine von ihm ausgewählte Person weitergeben.
Ralf Pinkvoss |
Achim Dahlmann |