Zu schnell gefahren? Das Rotlicht der Ampel übersehen? Von einem Drängler genötigt und anschließend noch mit einem Mittelfinger „begrüßt“? Das Verkehrsrecht hat aufgrund des deutlich erhöhten Anteils an Verkehrsteilnehmern und dementsprechend Fahrzeugaufkommens sehr an Bedeutung gewonnen und ist eine komplexe Rechtsmaterie geworden. Kernaspekte im Verkehrsrecht sind mitunter:
Reine Sachschäden – wie sie bei einem Verkehrsunfall auftreten – sind sicherlich ein Ärgernis, jedoch im Regelfall überschaubar. Sobald jedoch auch Personen zu Schaden kommen, kann die Angelegenheit recht teuer werden. Es zahlt sich daher in jedem Fall aus, möglichst früh einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt mit zu involvieren. Bei Pinkvoss, Dahlmann & Partner ist Herr René Litschner der richtige Ansprechpartner für Fragen rund ums Verkehrsrecht. Sein Wissen um strafrechtliche Aspekte erlaubt ihm auch im Verkehrsstrafrecht effektiv zu verteidigen.
Egal, ob Unfallverursacher oder Beteiligter eines Unfalls: Es besteht die grundsätzliche Pflicht zur Sicherung der Unfallstelle. Sollten auch Personen zu Schaden gekommen sein, kommen auch noch die Leistung von Erster Hilfe und Benachrichtigung des Rettungsdienstes hinzu. Alle späteren verwaltungstechnischen Angelegenheiten einer Unfallregulierung sollten über einen erfahrenen Rechtsanwalt geschehen. Insbesondere beim Kontakt mit den Versicherungen können ansonsten zustehende Ansprüche verloren gehen.
Neben der Klärung der Schuldfrage steht Rechtsanwalt René Litschner auch bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen zur Seite. Im Rahmen eines Verkehrsunfalls sind alle materiellen wie auch immateriellen Schäden zu ersetzen. Außer dem Schaden am Wagen selbst, sind auch Schäden an Kleidungsstücken, Brillen oder Kosten für eingeschaltete Gutachter ersatzfähig. Der Anwalt berät über die im jeweils vorliegenden Fall möglichen Optionen.
Mit Ordnungswidrigkeiten werden Regelverstöße bezeichnet, die lediglich eine leichte Verletzung von Regeln darstellen. Am häufigsten wird der Begriff Ordnungswidrigkeit wohl mit dem Verkehrsrecht in Verbindung gebracht. Hier kommt er dann oft in Form eines Bußgeldbescheides zum Tragen. Der im Bescheid genannte Vorwurf entspricht nicht den Tatsachen? Sofern eine Anfechtung gewünscht ist, sollten Betroffene unbedingt zeitnahe Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten.
Sie brauchen Beratung im Verkehrsrecht? Wir helfen gern. Jetzt Kontakt aufnehmen
Ob Unfallregulierung, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen (zumeist Schmerzensgeld) oder Hilfe bei verkehrsstrafrechtlichen Delikten, bei Pinkvoss, Dahlmann & Partner erhalten Ratsuchende Unterstützung von einem kompetenten Anwaltsteam. Insbesondere wenn Verstöße / Straftaten dazu führen, dass Betroffene ihren Führerschein oder sogar die Fahrerlaubnis verlieren, wird es kritisch. Manche Menschen sind von Berufs wegen auf diese angewiesen. Zwar kann auch ein guter Rechtsanwalt nicht zaubern, aber die Chancen, glimpflich aus der Sache herauszukommen, stehen deutlich besser!
Auch Fußgänger sind Teilnehmer des Straßenverkehrs und unterliegen den Regeln der StVO. Wer beispielsweise trotz vorhandenen Gehwegs auf der Fahrbahn läuft, wird mit 5 € zur Kasse gebeten.
Atila Tasli |
Hans-Christian Freier |