Wir vertreten und beraten Sie auch in familienrechtlichen Angelegenheiten.
Gerade in der heutigen Zeit und in Notsituationen, aber auch in besonders stressigen Situationen kommt es immer wieder zu Problemen im mitmenschlichen Bereich, insbesondere im familiären Bereich.
Ggf. stellen sich teilweise Beziehungen als nicht so stabil heraus, wie dies vielleicht von den Ehepartnern gewünscht war. In solchen Situationen wird es oft erforderlich sein, kurzfristig Maßnahmen einzuleiten, um die berechtigten Interessen der Beteiligten, insbesondere aber auch der beteiligten Kinder, zu wahren.
Sollten Sie also Beratungsbedarf oder den Bedarf an Vertretung bezüglich einer familienrechtlichen Angelegenheit haben, so finden Sie zunächst hier weitere Informationen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.
IRechtsanwalt und Notar Achim Dahlmann ist bereits seit 1999 Fachanwalt für Familienrecht und befasst sich schwerpunktmäßig mit diesem Themengebiet. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Rechtsanwalt und Notar
Achim Dahlmann
Mittelstraße 3
58285 Gevelsberg
Tel.: 02332/55183-0
E-Mail: gevelsberg@pd-partner.de
Menschen, die eine Ehe oder Lebensgemeinschaft eingehen, kommen unweigerlich mit dem Familienrecht in Berührung. Ferner regelt es auch gesetzliche Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft oder Pflegschaft. Zu den häufigsten Fragestellungen im Familienrecht zählen mitunter:
Insbesondere in Fällen, in denen sich Ehegatten „auseinandergelebt“ haben, ist die Beauftragung eines im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalts sinnvoll. In diesen belastenden Lebensumständen haben die Betroffenen meist keinen klaren Kopf, um sich situationsgerecht mit den Problemen und den zu treffenden Regelungen auseinanderzusetzen.
Sobald Ehegatten an einem Punkt angekommen sind, an dem sie sich ein Zusammenleben nicht weiter vorstellen können, erstarkt der Wunsch einer Scheidung. Die Einreichung einer Scheidung kann nur über einen Anwalt erfolgen. Im Idealfall einigen sich die Gatten auf eine einvernehmliche Scheidung, um diese Phase so wenig strapazierend wie möglich zu machen. Bevor Ehegatten eine Scheidung durchführen lassen können, müssen sie das sogenannte Trennungsjahr einhalten.
Sobald zwei Personen getrennt bzw. geschieden leben, kommt oft die Frage nach der Zahlung von Unterhalt. Eine zentrale Rolle spielen hier vor allem der Ehegattenunterhalt sowie der Kindesunterhalt. Die Frage, wie lange Unterhalt in welcher Höhe zu zahlen ist, ist gleichermaßen für Unterhaltsschuldner wie auch Unterhaltsberechtigten von immenser Bedeutung. Die Ermittlung des zu zahlenden Unterhalts kann vom Rechtsanwalt zuverlässig ermittelt werden.
Sobald Kinder aus einer Ehe hervorgehen oder von einem der Gatten mit in die Ehe eingebracht werden, stellt sich auch die Frage, wie es mit dem Sorgerecht nach einer Trennung / Scheidung weitergehen soll. Die zu treffenden Regelungen sollten vor allem dem Wohl des Kindes dienlich sein. Im Idealfall sollte auch nach einer Scheidung der Kontakt zu beiden Elternteilen bestehen bleiben. Zusammen mit einem im Familienrecht bewanderten Rechtsanwalt können sinnvolle Regelungen zum Sorgerecht getroffen werden.
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Ratsuchende, die bei familienrechtlichen Problemen eine anwaltliche Stütze benötigen, können sich an die Rechtsanwälte René Litschner sowie Achim Dahlmann der Kanzlei Pinkvoss, Dahlmann & Partner wenden. Herr Dahlmann ist darüber hinaus auch Fachanwalt für Familienrecht und verfügt somit über besondere Kenntnisse in diesem Bereich.
Abseits von Problemen, die es ggf. im Laufe eines Familienlebens zu lösen gibt, können die Anwälte bereits bei Beginn einer Ehe bei der Aufsetzung eines Ehevertrags behilflich sein. So lassen sich bereits viele Eventualitäten von Vornherein abfangen und unter Berücksichtigung der Interessen beider Ehegatten fair regeln. Von besonderer Bedeutung kann hier beispielsweise die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung sein.
In außergewöhnlichen Härtefällen (z. B. bei häuslicher Gewalt) ist eine Ehescheidung auch ohne Einhaltung des Trennungsjahres möglich.
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