Das Recht des unlauteren Wettbewerbs, landläufig auch einfach „Wettbewerbsrecht“ genannt, ist maßgeblich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem sogenannten UWG, geregelt.
Die Aufgabe des Wettbewerbsrechts besteht darin, die Mitbewerber, die Verbraucher und die sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen und andererseits das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb zu schützen.
Durch das Wettbewerbsrecht, genauer auch Lauterkeitsrecht, werden Verhaltensregelungen für Marktteilnehmer aufgestellt, und quasi als Spielregeln des Marktes zugrunde gelegt.
Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz des freien, fairen und unverzerrten Wettbewerbs und somit den Interessen der Allgemeinheit, der Marktteilnehmer und der Verbraucher. Schlagworte, die oft im Zusammenhang mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb fallen, sind insbesonderer folgende:
Die vorstehende Aufzählung ist lediglich beispielhaft gedacht. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den jeweiligen Begriff.
Oft gestalten sich Sachverhalte des Wettbewerbsrechts kompliziert und tiefgründig. Um den Überblick zu behalten, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen. So kann Rechtsanwalt Hans-Christian Freier mit seinem Tätigkeitsbereich im Wettbewerbsrecht eine vollumfängliche und erfolgsorientierte Strategie entwickeln und somit Ihr Recht durchsetzen.
Bei Fragen wenden Sie sich somit an Rechtsanwalt Freier:
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