Rechtsanwälte Hagen und Gevelsberg

22.06.2021

Bald kein Home-Office mehr?

In den Monaten der Corona-Pandemie wurde das Arbeiten im Home-Office in den Bereichen, in denen es möglich ist, Pflicht.

Doch nun scheint diese Pflicht mit dem Auslauf der Bundesnotbremse zu enden.

Voraussichtlich ab Juli müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern kein Home-Office mehr anbieten.

Die Pflicht für die Arbeitgeber entstand mit in Kraft treten der Bundesnotbremse, die Ende Juni ausläuft.

Bereits im Mai gab die Bundesregierung bekannt, dass eine Verlängerung dieser nicht geplant sei.

Doch gibt das Arbeitsministerium an, dass aktuell über Regeln am Arbeitsplatz nach dem Home-Office diskutiert wird. So soll vor allem die Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und angepasst werden, sodass Masken-, Abstands- und Flächenvorgaben bestehen bleiben, um einen weiteren Schutz vor einer Infektion zu gewährleisten; eine Home-Office Pflicht soll auch hier nicht bestehen.

„Grundlegende Vorgaben“ am Arbeitsplatz wie die Testangebotspflicht, Kontaktbeschränkungen und die Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten sollen im Rahmen der neuen Verordnung Abhilfe schaffen.

Die neue Verordnung soll kommenden Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden und anschließend von Juli bis Ende September wirksam sein.

Ob die Bundesnotbremse, auch in abgewandelter Form, erneut in Kraft tritt, ist von den zukünftigen Entwicklungen des Infektions- und Mutationsgeschehens abhängig.

Das Arbeiten im Home-Office war in den letzten Monaten für viele Arbeitnehmer, wie auch Arbeitgeber ein großes Thema. Auch nach der Bundesnotbremse wird es Situationen geben, in denen die Arbeit im Home-Office gerechtfertigt sein wird. So kann ein erfahrener und fachkundiger Anwalt in der Beratung und Beleuchtung möglicher Ansprüche und der Kommunikation mit dem Arbeitgeber hilfreich sein.

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