Die Maßnahmen zur Einleitung einer wirtschaftlichen Soforthilfe durch die Bundesregierung sind auf dem Weg.
Die Landesregierung bereitet alles vor, um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen infolge der Coronakrise abzufedern.
Die Landesregierung will ich hier das Angebot des Bundes direkt an die Zielgruppen weiterreichen und erweitert hierbei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten!
Es soll bereits am morgigen Freitag dem 27.03.2020 eine Antragstellung im elektronischen Antragsverfahren möglich sein. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Bei Fragen und Problemen in der derzeitigen Situation steht Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Pinkvoss Dahlmann und Partner
Bergstraße 94
58095 Hagen