Rechtsanwälte Hagen und Gevelsberg

10.06.2020

Zukunft Corona: Digitaler Immunitätspass?

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kam es zu vielen Änderungen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens. Doch auch für die Zukunft zieht die Bundesregierung verschiedenste Maßnahmen in Erwägung, um der Pandemie die Stirn zu bieten.

Neben der Idee einer Corona-Tracking App wurde auch die Idee eines digitalen Immunitätspasses laut.

Durch eine Reform des Infektionsschutzgesetzes könnte der digitale Immunitätspass eingeführt werden, durch welchen eine Person nachweisen könnte, nach einer Corona-Infektion immun gegen den Virus zu sein.

Problematisch ist in erster Linie, dass kein wissenschaftlicher Nachweis darüber besteht, dass bei jeder überstandenen Infektion eine Immunität die Folge ist.

Die Idee des Immunitätspasses stieß vor allem bei Verfassungsrechtlern, Datenschützern und Ärzten auf Skepsis.

Vor allem aus dem Lager des Verfassungsrechts werden Bedenken laut, dass die Wahrung der freiheitlichen Grundrechte durch eine derartige Regelung durcheinandergebracht würde. Man müsse sich klar machen, dass im Falle eines solchen Immunitätspasses eine Vielzahl von Einschränkungen für diejenigen bestehen würde, die nicht immun sind. Damit hätte jemand mit einem Immunitätspass, durch welchen seine Immunität nachgewiesen würde, im Falle einer Seuche mehr Freiheiten als manch anderer.

Auch ertönen ethische Bedenken. So könnte es dazu kommen, dass Menschen sich absichtlich infizieren, um in den Genuss der Vorteile des Immunitätspasses zu kommen.

Ebenso äußerte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte ablehnend gegenüber dieser Idee. Damit werde beispielsweise der generelle Charakter eines Impfpasses geändert. Ursprünglich besteht ein solcher, um Eintragungen nach einer Impfung durch den Arzt zu dokumentieren. Die zusätzliche Bewertung zur Immunität stellt dabei Gesundheitsdaten dar, deren Verarbeitung nach Art. 9 DSGVO grundsätzlich untersagt und nur ausnahmsweise zulässig sind. Daher dürfte grundsätzlich niemand diese Informationen erfragen.

Zusätzlich wird gegen den Immunitätspass hervorgebracht, dass es dadurch zu missbräuchlicher Nutzung und Diskriminierung kommen könnte. So könnten Personen, die einen solchen Nachweis der Immunität nicht erbringen können, aufgrund dessen diskriminiert werden. So gibt es schon jetzt Berichte darüber, dass private Unternehmen und Einrichtungen ihre Angebote ausschließlich für Personen mit einem jeweiligen Immunitätsnachweis einschränken wollen.

Ersichtlich gibt es genügend Ansatzpunkte, die die Einführung eines Immunitätspasses verhindern könnten. Doch wie schon bei der Maskenpflicht, welche einen Eingriff in Grundrechte darstellt, als auch beim Eingriff in die Versammlungsfreiheit, erscheint es möglich, dass die Bundesregierung auch diesen Schritt wagen wird.

Doch so kann die Frage in den Raum gestellt werden, ob es hier tatsächlich noch um die Bekämpfung der Pandemie geht oder viel eher darum, möglichst Kontrolle über die Bevölkerung aufgrund der Pandemie zu erhalten.

Aufgrund der derzeitigen Situation muss nach Auffassung des Unterzeichners allerdings nicht mit einer solchen Verschärfung gerechnet werden. Gleichwohl gilt es, die aktuelle Situation und politische Entwicklung im Auge zu behalten.

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