Reisewarnung für Nicht-EU Länder – Was bedeutet dies genau?
Stand: 17.06.2020
Bestehende Reisewarnungen liefen für EU-Länder am 15.06.2020 aus, für die Nicht-EU Länder bleiben entsprechende jedoch vorerst bis Ende Juni bestehen, sodass bis dahin eine Einreise aus einem Nicht-EU Land nach Europa beschränkt möglich ist.
Grund für das Aufrechterhalten der Reisehinweise gegenüber sogenannten Drittstaaten sind die fehlenden verlässlichen Daten über das Infektionsgeschehen, einheitliche Kriterien und weltweite Abstimmungsmechanismen.
Es bleibt jedoch möglich, mit einzelnen Drittstaaten Übereinkünfte auszuhandeln, wodurch diese von der Warnung befreit würden.
Neben der Reise in Drittstaaten wird auch weiter deutlich vor Kreuzfahrten abgeraten. In der Vergangenheit kam es vor allem auf Kreuzfahrten, vergleichbar mit Großveranstaltungen, zu Infektionsübertragungen und anschließenden Problemen einen Hafen zu finden.
Durch das Bestehen der Reisewarnung soll eine zweite Rückholaktion und eine erneute weltweite Reisewarnung unbedingt vermieden werden.
Für die Bewertung der quantitativen Entwicklung der Pandemie werden folgende Punkte genannt:
Zukünftig wird es für EU-Länder sogenannte Reisehinweise geben, wodurch über landesspezifische Risiken informiert wird. Dies kann unter Umständen auch bedeuten, dass von touristischen Reisen abgeraten wird. Auch ist es möglich, dass eine Reaktivierung der Reisewarnung für einzelne Länder oder Regionen ausgesprochen wird.
Ausgenommen von den Reisebeschränkungen bleiben:
Ab dem 01.07.2020 sollen die Ausnahmen weitere Erweiterungen erfahren:
Was ist mit Quarantäne?
Zwar liegen die Quarantäneregelungen bei den Ländern, jedoch gibt es eine Verabredung zwischen Bund und Ländern: Für Reisende aus Ländern, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern den Wert 50 innerhalb von 7 Tagen überschreitet, soll eine 14 tägige Quarantäne gelten. Reist man aus Großbritannien, Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweiz oder anderem EU-Ländern ein, so besteht kein Zwang zur Quarantäne mehr.
Es wird deutlich, die Regelungen sind verworren. Wohin darf ich nun und wohin nicht – und komme ich wieder zurück? So ganz pauschal lässt sich dies nicht beantworten. Es bedarf immer einer Betrachtung der konkreten Umstände. Wichtig ist es, sich auf dem Laufenden zu halten. Wurde die Reisewarnung für mein Reiseziel aufgehoben? Oder etwa reaktiviert? Können Familienangehörige aus dem EU-Ausland mich besuchen? All diese Informationen sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes zu finden.
Müssen Sie Ihre Reise nun stornieren und kriegen ihr Geld nicht erstattet? Haben Sie andere Probleme aufgrund der Reisewarnungen?
Gerne hilft Ihnen
Pinkvoss Dahlmann und Partner PartG mbB
Rechtsanwalt Atila Tasli
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