Rechtsanwälte Hagen und Gevelsberg

10.08.2020

Sommerferien sind vorbei - Wie geht Schule jetzt?

Die lang ersehnten 6 Wochen im Jahr, die Sommerferien, sind vorbei.

Doch wie geht es nun weiter?

Wir erinnern uns an die Situation vor den Ferien: Die Schule fiel aufgrund der Corona-Pandemie aus, später gab es ein Rotationssystem. Und jetzt?

Die Schulen, unabhängig davon, ob Grund-, Weiterführende oder Berufsschule, sollen wieder öffnen und wie gewohnt unterrichten.

Doch wie soll das laufen? Mit Maske? Und wie sieht die Pausengestaltung aus? Grundschülern wird man wohl kaum überzeugend erklären können, nicht miteinander zu spielen.

Nach Informationen der Website des Landes NRW besteht eine Maskenpflicht zunächst bis zum 31.08.2020. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese weiter ausgedehnt wird. Schüler*innen haben auf dem Schulgelände und im Schulgebäude eine Maske zu tragen.

Ab der 5. Klasse sind die Masken auch während des Unterrichts zu tragen. Anders sieht es bei Grundschulen aus. Sitzen die 1. bis 4. Klässler auf ihrem festen Platz im Klassenzimmer, so kann die Maske abgenommen werden.

Grundsätzlich haben, unabhängig von der Schulform, auch Lehrer*innen während des Unterrichts einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, soweit ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.

In den Schulen soll die Möglichkeit einer Rückverfolgung geschaffen und die Möglichkeit von Durchführungen von Corona-Tests eingeführt werden.

Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?

Zunächst kann es Ausnahmen von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen geben. Darüber hinaus ist abzuwägen, ob das Tragen einer Schutzmaske den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit entgegensteht. So kann beispielsweise für bestimmte Unterrichtseinheiten oder auch Prüfungssituationen von der Maskenpflicht abgesehen werden. Zu beachten bleibt dann aber, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt bleibt.

Maske vergessen – wieder nach Hause?

Im ganzen morgendlichen Stress hat das Kind dann die Maske zu Hause vergessen. Was bedeutet dies? Muss das Kind nun wieder zurück nach Hause, um diese zu holen oder stellen die Schulen Masken zur Verfügung?

Grundsätzlich sind Schüler*innen bzw. deren Eltern dafür verantwortlich, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung zur Schule mitgenommen wird. Die Landesregierung stellt den Schulen zu Beginn des Schuljahres jedoch 1 Millionen Masken für den Bedarfsfall zur Verfügung.

Es ist zu beobachten, wie sich die Lage entwickeln und ob das Tragen des Mundschutzes tatsächlich während des gesamten Schultags durchgeführt wird.

Bei Fragen oder Problemen in diesem Bereich steht Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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