Rechtsanwälte Hagen und Gevelsberg

12.08.2020

Ein Schritt weiter im Kampf gegen Plastik

Am 24.06.2020 hat die Bundesregierung eine Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoffprodukten auf den Weg gebracht. Diese soll den ersten Schritt der Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2019/904 (Einwegkunststoffrichtlinie) darstellen.

 

Umfasst sind Produkte, zu denen es bereits eine umweltfreundliche Alternative gibt, namentlich Einmalbesteck und Teller, Trinkhalme und Wattestäbchen aus Plastik, wie auch To-Go Lebensmittelbehälter und Trinkbecher aus Styropor.

 

Darüber hinaus seien Produkte aus sogenannten „oxo-abbaubarem“ Kunststoff, welcher sich in Mikropartikel zersetze, der schwer zu entsorgen ist, ebenfalls verboten.

 

Laut des Bundesumweltministeriums dient diese Verordnung zur Leistung eines Beitrags gegen die Vermüllung der Umwelt und zum Schutz der Meere. Ferner entspricht diese Eingrenzung an Produkten dem Artikel 5 der europäischen Richtlinie.

 

Ziel ist es, endlich von der Wegwerfkultur wegzukommen. Laut der Bundesumweltministerin Svenja Schulze wird das Verbot bald schon zu besseren, innovativen und umweltfreundlichen Produkten und Lösungen führen.

 

Trotzdem gibt es noch kritische Stimmen, welche die Konkretisierung der künftig verbotenen Produkte als fragwürdig aufwerfen.

 

Jedoch handelt es sich bei den genannten Produkten um die am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Plastikgegenstände. Diese würden nach einer Schätzung des Verbands kommunaler Unternehmen rund 10 bis 20 Prozent des Abfalls aus Parks, öffentlichen Plätzen und Straßen ausmachen.

 

Grundsätzlich soll ein Einweg-Verbot europaweit ab dem 3.7.2021 gelten. Mit der Verordnung soll diese Richtlinie damit in Deutschland umgesetzt werden.

 

Jedoch besteht die Verordnung nicht nur aus der Beschreibung verbotener Produkte. Vielmehr sind auch Sanktionen bei Verstößen gegen die Verbote aufgeführt.

 

Was ist mit bereits bestehenden Lagerbeständen?

 

Diese sollen noch weiter abverkauft werden dürfen. Besonders bezieht sich das Bundesumweltministerium in seiner Stellungnahme hier auf Bestände, die sich während der Corona-Pandemie angesammelt hätten. Es soll verhindert werden, dass die Kunststoffprodukte ungenutzt vernichtet werden.

 

Wie geht es mit der Verordnung weiter?

 

Das Inkrafttreten einer Verordnung hängt nicht allein von der Bundesregierung ab. Diese hat den Entwurf nun in den Bundestag eingebracht, jedoch muss über diesen hinaus, auch der Bundesrat noch zustimmen. Damit kann der Prozess noch etwas andauern.

 

Bis zum 31.07.2021 muss die Verordnung aber feststehen. Bis dahin bleibt abzuwarten, wie das Endergebnis aussehen wird.

 

Haben Sie Fragen zum Umgang mit den restlichen Beständen von Einwegprodukten? Oder allgemeine Fragen zum Kaufrecht?

 

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