„Quadratisch. Praktisch. Gut.“ – Jeder weiß, es geht um die Ritter Sport Schokolade. Vor allem die quadratische Form ist ihr Markenzeichen. Oder etwa doch nicht?
Seit Jahren streiten Milka und Ritter Sport darüber, ob die quadratische Form der Schokolade als Marke geschützt werden kann. Nach langem Hin und Her hat der Bundesgerichtshof (Beschl. v. 23.07.2020 Az. I ZB 42/19 und I ZB 43/19) letztlich entschieden. Also, ist das Quadrat nun das Markenzeichen oder nicht?
Dabei ist zunächst deutlich zu machen, was eigentlich das Problem war.
Kritisiert wurde, dass die Marke Ritter Sport aus der Form ihrer Schokolade bestünde und gerade diese der Ware dann einen wesentlichen Wert verleihen würde. Das Problem läge dann im Markenschutz: Eine geometrische Form als Marke ist nicht schutzfähig. Verbraucher dürfen sich bei Kauf der quadratischen Schokolade nicht von dessen Form zum Kauf verleiten lassen.
Damit war der Schwerpunkt hier der Begriff des „wesentlichen Werts“. Der Bundesgerichtshof legte einige Kriterien für dessen Ermittlung vor:
Festgehalten wurde, dass einziges wesentliches Merkmal der Schokolade die quadratische Grundfläche sei.
Dazu wurde dann ausgeführt, dass die Form der Schokolade den Käufer über die Herkunft aufklärt und gleichzeitig eine gewisse Erwartung hervorbringt. Der Form kommt dagegen aber kein künstlerischer Wert zu, wodurch es beispielsweise nicht zu Preisunterschieden aufgrund der Form gegenüber anderen Schokoladen kommt.
Damit kann festgehalten werden, dass die Form der Schokolade gerade keinen wesentlichen Wert verleiht. Der jahrelange Streit zwischen Milka und Rittersport ist damit zugunsten von Ritter Sport beendet.
Der Bundesgerichtshof hat damit ein wichtiges Urteil für die Lebensmittel und Konsumindustrie gefällt, welches zukünftig für mehr Klarheit sorgen dürfte.
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