Rechtsanwälte Hagen und Gevelsberg

21.10.2020

Der Kampf gegen Verschwendung und für die Umwelt - strafbar?!

- Was es mit dem Containern auf sich hat -

Man hört den Begriff Containern immer öfter. Doch was meint dieser „Trend“?

Containern meint die Suche nach noch genießbaren Lebensmitteln in Abfallcontainern jeglicher Supermärkte.

Grundsätzlich werden Suchende auch reichlich fündig und setzen so ein Zeichen gegen die Rücksichtlosigkeit der Konsumgesellschaft der Umwelt gegenüber.

Das hört sich toll an, doch wo ist der Haken?

Tatsächlich, einen großen Haken gibt es. Unter Umständen machen sich Leute, die containern, wegen Diebstahls strafbar.

„Doch wie kann das sein?“ werden sich die meisten von uns fragen, „die Lebensmittel sollten doch ohnehin weg.“

Ja, die Lebensmittel sollen zwar weg. Solange, wie sie sich jedoch im Gewahrsam des Supermarktbetreibers befinden, stellt eine Wegnahme Diebstahl dar.

Doch muss man immer genau den Einzelfall unter die Lupe nehmen. So kann es zum Beispiel eine Rolle spielen, ob der Container abgeschlossen oder räumlich abgetrennt worden war, beispielsweise durch ein Müllhäuschen.

Aber selbst, wenn die Abfalltonnen nur leicht oder gar nicht abgeschlossen und frei zugänglich sind, kann das Containern problematisch sein. Denn es ist meist erkennbar, dass der Container zum Supermarkt gehört.

So bezieht sich der Wille des Supermarktbetreibers, eine Sachherrschaft auszuüben, auch auf die Container mit Müll, sogenannter Gewahrsam. Gleichzeitig hat der Betreiber also auch ein Interesse an der Sachherrschaft der im Container befindlichen Gegenständen. Ob die nun entsorgt werden sollen, spielt solange, wie sie sich auf dem Gelände und damit in Gewahrsam des Supermarktbetreibers befinden, keine Rolle.

Entnimmt man den Containern also etwas, nimmt man dem Betreiber etwas weg. Und das ist dann Diebstahl.

Viele werden jetzt den Kopf schütteln. Denn wie kann selbst vom BGH entschieden werden, dass dies richtig ist, obwohl Umwelt und die Eindämmung des blinden Konsums doch gerade großgeschrieben werden? Wie kann der Verkaufserlös der Supermarktketten wichtiger sein, als Verschwendung zu verhindern? Dies ist wohl eher eine Frage der politischen Ebene. Es ist umstritten, wie mit dem Containern umzugehen ist.

Grundsätzlich kann die Strafbarkeit variieren. Werden die Container aufgebrochen, kann auch ein besonders schwerer Fall des Diebstahls gem. §§ 242, 243 StGB oder eine Sachbeschädigung gem. § 303 StGB vorliegen. Oft wird auch ein Hausfriedensbruch nach § 123 StGB gegeben sein.

Letztlich wird das Containern jedoch gem. § 248a StGB nur auf Antrag verfolgt, da es sich bei den entwendeten Gegenständen meist um geringwertige Sachen (Unter 50 €) handeln wird.

Deutlich wird, dass Recht nicht immer Gerecht oder Richtigkeit bedeutet. Es bleibt eine politische Entscheidung zu erwarten, die auch für die Rechtsprechung wegweisend sein wird. Doch auch dann entscheidet letztlich der Einzelfall. So braucht es einen erfahrenen und kompetenten Anwalt an Ihrer Seite.

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