Rechtsanwälte Hagen und Gevelsberg

09.12.2020

Triage: Wenn die Behandlung vom Krankenhaus abgelehnt wird - wie rechtmäßig kann das sein?

Durch die steigenden Infektionszahlen mit dem Corona-Virus gibt es immer mehr Patienten, die einer Intensivbehandlung bedürfen. Gleichzeitig wird befürchtet, dass es dadurch bald an Intensivbetten mangeln könnte. Letztlich ist es dazu zwar noch nicht gekommen, doch was passiert, wenn es so weit ist?  

Die vorherrschende Lösung dieses Problems stellt der Begriff „Triage“ dar, welcher soviel wie „Auswahl“ bedeutet. Dies meint im medizinischen Kontext, dass Ärzte die Patienten in Gruppen einzuteilen haben, wodurch sie gleichzeitig entscheiden, wer zuerst behandelt wird.  

Im historischen Kontext hieß es, dass diejenigen, die die besten Aussichten auf Genesung haben, auch zuerst behandelt werden. Doch dies steht im Konflikt mit den heutigen medizinischen Grundsätzen, die den Schwächsten/Kränksten vorziehen. 

So ist es die Aufgabe der Triage, Behandlungsentscheidungen anhand bestimmter Kriterien zu erleichtern und so das Überleben möglichst vieler Menschen zu sichern.  

In Deutschland sind diese Kriterien nicht gesetzlich geregelt, es bestehen medizinische Leitlinien welche in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) veröffentlicht wurden. Leitlinien sind gerade keine Gesetze und damit juristisch nicht bindend. Sie geben vor, wie das medizinische Personal im Ernstfall handeln sollte.  

Aufgrund dessen wurde beim Bundesverfassungsgericht von 9 Personen, welche alle Risikopatienten sind, ein Eilantrag und Verfassungsbeschwerde eingereicht, die die Triage-Situation klären sollen.  

Gerügt wurde die Untätigkeit des Gesetzgebers. Es bestehen lediglich die Leitlinien, der Gesetzgeber hat die Triage-Situation in keiner Weise geregelt. Nach Auffassung der Beschwerdeführer trifft den Gesetzgeber eine Schutzpflicht, welche auch Gesundheit und Leben umfasst. Ohne eine Regelung des Gesetzgebers wird diese Pflicht verletzt. Gefordert wird, dass die Bundesregierung ein Gremium benennt, welches die Verteilung intensivmedizinischer Ressourcen regeln soll.  

 

Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Eilantrag gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers ab. Es sei eine eingehendere Prüfung notwendig, welche im Eilverfahren nicht möglich sei. Die Verfassungsbeschwerde werfe vielmehr die Frage auf, ob und wann das verlangte gesetzgeberische Verhalten verfassungsrechtlich geboten und wie weit dann der Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sei. 

Auch die Forderung eines durch die Bundesregierung benannten Gremiums lehnte das Bundesverfassungsgericht mit der Begründung ab, ein solches hätte keine Legitimation gesetzgeberische Entscheidungen in Gestalt intensivmedizinischer Regelungen zu treffen. 

Damit hatten die Beschwerdeführer keinen Erfolg. Letztlich ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit durchaus relevant, die Infektionszahlen steigen weiterhin und das Problem überfüllter Krankenhäuser ist in anderen EU-Staaten bereits eingetreten. Es wäre gut, wenn die aufgeworfenen Fragen schnellstmöglich beantwortet werden und nicht erst, wenn es zu spät ist.  

Denn eines ist klar, nicht jeder wird im Ernstfall behandelt werden können und die Auswahl ist nicht lediglich juristisch, sondern auch ethisch und moralisch problematisch.  

 

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