Anfang Dezember 2020 verabschiedete das Bundeskabinett das Vorhaben einen eigenen Straftatbestand für sogenannte Feindeslisten mit Daten vermeintlicher politischer Gegner ins Leben zu rufen.
Dies soll im Rahmen des 89-Punkte-Plans gegen Rassismus und Rechtsextremismus geschehen.
Was sind sogenannte Feindeslisten?
In den letzten Jahren traten immer wieder von mutmaßlichen Rechtsextremisten verfasste Listen zum Vorschein, welche persönliche Daten wie Adresse, Name und sonstige persönliche Umstände von vermeintlichen politischen Gegnern beinhalteten.
Einige dieser Listen befinden sich auch im Internet, wobei diese Berichten zufolge, teilweise Titel trugen wie „Wir kriegen euch alle“ oder „gegen die muss man was unternehmen“.
Oft ist die Veröffentlichung einer solchen Feindesliste mit unterschwelligen Drohungen verbunden. Beispielsweise könnten die auf der Liste stehenden Personen „Besuch bekommen“, so das Ministerium. Solche Listen führen zu einer "erheblichen Verunsicherung in der Bevölkerung und bei den Betroffenen".
Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten bei einer die betroffenen Personen dadurch gefährdenden Lage soll zukünftig mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 2 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.
Handelt es sich dabei zusätzlich um der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Daten, so sollen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe bevorstehen.
Besonders wichtig wird im Rahmen des Straftatbestands werden, dass die „Feindesliste“ geeignet sein muss, „diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder einer sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert auszusetzen“.
Das Ministerium äußert jedoch, dass es oft an einer konkreten rechtswidrigen Tat fehle. Doch bringt der Kontext, in dem solche Listen meist veröffentlicht werden, Furcht und Unsicherheit bei den betroffenen Personen mit sich. Durch solche Listen soll den Personen eine subtile Drohung vermittelt werden, welche meist auch als bedrohlich empfunden wird.
Darüber hinaus, so führt das Ministerium an, können durch solche Listen insbesondere Dritte in ihrer Bereitschaft Straftaten zu begehen, gefördert oder geweckt werden.
Vor allem in den aktuellen Zeiten der Corona-Pandemie sei die Zahl der Bedrohungen gegen Politiker, Journalisten und Wissenschaftler wie Virologen stark angestiegen, so Unionsfraktionsvize Thorsten Frei.
Das Bedürfnis nach einem solchen Tatbestand besteht, insbesondere wäre eine Rechtslücke damit geschlossen. Jedoch bleibt abzuwarten, wann und in welcher Form das Vorhaben umgesetzt wird.
Befinden sich Ihre persönlichen Daten gegen Ihren Willen im Umlauf, fühlen Sie sich bedroht oder eingeschüchtert?
Gerne steht Ihnen
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René Litschner
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