Rechtsanwälte Hagen und Gevelsberg

10.03.2021

Aufpreis bei coronabedingter Umbuchung eines Fluges rechtmäßig

Während der Corona-Pandemie herrscht immer wieder die Unsicherheit, ob das Verreisen möglich sein wird oder nicht. So trauten sich doch die ein oder anderen in den letzten Monaten einen Flug zu buchen.  

Die meisten Fluggesellschaften waren jedoch dazu gezwungen ihre Flüge zu annullieren, worauf die betroffenen Gäste umbuchen mussten. Erfolgte die Umbuchung bei der Lufthansa AG außerhalb eines zeitlichen Zusammenhangs zum annullierten Flug, so war ein Aufpreis zu zahlen.  

Das kann doch nicht rechtens sein, oder? Den meisten kommt jetzt wohl der Gedanke, dass die Fluggäste für die Annullierung doch nichts können und ein Aufpreis damit eine Frechheit wäre.  

Grundsätzlich ergibt sich ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung der Flüge aus Art. 5 I, 8 I lit.c der Fluggastrechteverordnung, sodass die Fluggäste in der ersten Instanz Recht zugesprochen bekamen.  

Im Berufungsverfahren hieß es jedoch, eine kostenlose Umbuchung sei dann gegeben, wenn zwischen annulliertem Flug und der Reise ein zeitlicher Zusammenhang bestünde. Ob es eines solchen zeitlichen Zusammenhangs bedarf, ist richterlich höchst umstritten. Aus Art. 5 I, 8 I lit.c Fluggastrechte VO ergibt sich ein solcher Bedarf jedenfalls nicht.   

Doch auch das OLG schloss sich dieser Bewertung an, wodurch die Fluggesellschaft Recht bekam. Begründet wird der Bedarf nach dem Kriterium des zeitlichen Zusammenhangs mit den Erwägungsgründen der Fluggastrechteverordnung. Diese sprechen dafür, den Gesetzeswortlaut dahingehend auszulegen, dass ein beliebiges kostenfreies Umbuchungsrecht außerhalb jeglichen Zusammenhangs mit der geplanten Reise gerade nicht gewährt werden soll.  

Im beschriebenen Fall wurden die Flüge für März 2020 annulliert und der gewünschte Umbuchungstermin lag bei Dezember 2020 oder März 2021.  

 

Letzten Endes handelte es sich hier jedoch um ein einstweiliges Verfügungsverfahren, sodass die Entscheidung in der Hauptsache noch offensteht.  

Spannend in diesem Zusammenhang ist, wie bewertet wird, dass die Situation der Corona-Pandemie schwankend gewesen ist, sodass zu keinem Zeitpunkt eine Sicherheit bestanden hat, im Voraus zu buchen. Dies bleibt abzuwarten.  

 

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